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Namensänderung
Eine Namensänderung kann nur für deutsche Staatsangehörige durchgeführt werden. Ausnahmen gelten für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben. Voraussetzung für eine Namensänderung ist, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der die Änderung des Namens rechtfertigt. Die Begründung ist vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin vorzutragen. Für minderjährige Kinder ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Den ausgefüllten Antrag nimmt der BürgerService mit den notwendigen Unterlagen entgegen und von dort wird er an die Ordnungsverwaltung des Oberbergischen Kreises zur Entscheidung weitergeleitet.
Beantragung:
- Antragsvordrucke sind beim BürgerService erhältlich.
Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Kopie des Familienbuches (der Eltern oder eigenes)
- Einkommensnachweis sowie weitere Unterlagen, die abhängig vom Einzelfall sind und bei der Ausgabe des Antragvordrucks besprochen werden.
Weitere Synonyme
- Namensänderung
Katja Schütz
Mo - Do 8:00 - 12:00 Uhr
Do zusätzlich 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr
jeden 1. Sa im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Jessica Werthenbach
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Rebecca Grosalski
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