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Regionalplan
Die einzelnen Bezirksplanungsbehörden erarbeiten auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans NRW zeichnerisch und textlich ihren Regionalplan, der das wichtigste Instrument zur räumlichen Entwicklung der Regionen ist.
Im Regionalplan wird insbesondere die aktuelle und zukünftige Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung räumlich festgelegt.
Dabei wird zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung unterschieden. Bei raumbedeutsamen Planungen müssen die Ziele von den nachgeordneten Planungsträgern zwingend beachtet werden. Die Grundsätze sind im Rahmen der kommunalen Abwägung zu berücksichtigen. Adressaten dieser regionalplanerischen Festlegungen sind die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie die unterschiedlichen Träger der Fachplanungen (z.B. Wasserwirtschaft, Verkehrsplanung, Naturschutz oder Landwirtschaft). Neben der Funktion als Raumordnungsplan ist der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen aufgrund fachgesetzlicher Regelungen zudem Landschafts- und forstlicher Rahmenplan.
Weitere Synonyme
- Regionalplan
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