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11. September 2024

Hinweis für alle Hundebesitzer/innen

2 Hunde Gassigehen

Die Gemeinde Marienheide erinnert daran, dass alle Hundebesitzer/innen bei Spaziergängen mit ihren Hunden darauf zu achten haben, dass der Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen ordnungsgemäß entsorgt werden muss.

Hierzu nutzen Sie bitte Hundekotbeutel. Damit lassen sich die Hinterlassenschaften des Hundes hygienisch entfernen und in einem Mülleimer entsorgen. Hundekotbeutel gehören in die Restmülltonne.
Wichtig ist es, den Hundekot aufzusammeln und zu entsorgen, um die öffentlichen
Bereiche sauber zu halten und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Schließlich soll
der Spaziergang für Mensch und Hund zu einem angenehmen Erlebnis werden. Ebenso
gilt hier die Rücksichtnahme auf weitere Spaziergänger.
Es wird darauf hingewiesen, dass wer auf öffentlichen Bereichen Tiere mit sich führt,
gemäß § 5 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Marienheide (Straßen- und Anlagenverordnung) vom 15.05.2007, deren verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen hat. Ausgenommen hiervon sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.