25. September 2023
Informationen zum Martinsfeuer
Zum überlieferten Brauchtum gehört auch das Martinsfeuer.
Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisationen oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Ebenso ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen an sonstigen Wochentagen untersagt. Gartenabfälle sind durch die Biotonne, die Eigenkompostierung oder über die Strauchschnittabfuhr zu verwerten. Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei dem örtlichen Ordnungsamt anzuzeigen. Sie sind untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können (§ 7 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz (LimSchG)).
Nachstehende Punkte müssen beachtet werden:
- Verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Rückstände - insbesondere Baum- und Strauchschnitt,
- Brandbeschleuniger (z.B. Benzin, Öl) dürfen zum Anzünden nicht genutzt werden,
- zum Schutz der Tiere, die in den vielleicht schon Tage vorher angelegten Haufen Unterschlupf gefunden haben, muss das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden umgeschichtet werden, bzw. das Brennmaterial muss erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden.
Auch folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
- 100 Meter zu einem Waldgelände
- 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
- 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen
- 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen
- 10 Meter von befestigten Wirtschaftsweg.
Bei hoher und höchster Waldbrandgefahr (Waldbrandwarnstufen 4 und 5 gem. Warnlage des Deutschen Wetterdienstes) und starkem Wind darf nicht verbrannt werden.
Das Feuer muss ständig von zwei erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Die Aufsichtspersonen dürfen die Verbrennungsplätze erst verlassen, wenn das Feuer erloschen ist. Noch vorhandene Glut muss übererdet und mit Wasser übergossen werden, so dass auch bei aufkommendem Wind Funkenflug ausgeschlossen ist.
Anmeldungen sind zwei Wochen vorher mittels Formular „Anmeldung Brauchtumsfeuer" beim Ordnungsamt einzureichen.
Gemeinde Marienheide
Ordnungsamt