26. Juni 2026

Zum 01. Juli 2026 wird das Fischereischeinwesen in Nordrhein-Westfalen modernisiert. Der neue Fischereischein wird künftig als dauerhafte Scheckkarte ausgestellt und gilt lebenslang. Die eigentliche Berechtigung zum Fischfang entsteht weiterhin durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Wer muss einen neuen Fischereischein beantragen?
Personen, die bereits vor dem 01. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, können den neuen Fischereischein im Bürgerservice beantragen. Bereits ausgestellte Fischereischeine nach altem Muster behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030.
Beantragung
Der Antrag kann
• Beim Bürgerservice der Gemeinde Marienheide oder
• online über das NRW-Serviceportal
gestellt werden.
Die Online-Beantragung erfolgt mit der BundID und ist kostengünstiger als die persönliche Antragstellung.
Wichtige Änderungen
• Fischereischein künftig lebenslang gültig
• Nachweis der Fischereiabgabe wird digital ausgestellt
• Kein Lichtbild und keine Wohnanschrift mehr auf dem Fischereischein
• Zusätzlicher Lichtbildausweis zur Identifikation erforderlich
• Jugendfischereischein wird abgeschafft
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers angeln. Zur Alters- und Identitätsfeststellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder Schülerausweis mitzuführen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice.
Bitte beachten Sie:
Fischereischeine nach altem Muster können noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich. Im Zeitraum 1. und 2. Juli 2026 können daher keine Fischereischeine erteilt werden.