10. Juli 2024
Verkehrsregelung „Brucher Talsperre“

Mit den steigenden Temperaturen entwickeln auch die Naherholungs- und Badegebiete wie die Brucher Talsperre ihren besonderen Reiz. Jedoch gilt es hier, einige Spielregeln zu beachten, damit den Interessen der Erholungssuchenden auf der einen und den Interessen der öffentlichen Sicherheit auf der anderen Seite genüge getan wird.
Auf allen Straßen entlang der Brucher Talsperre besteht ein absolutes Haltverbot, um
Rettungsdienst und Feuerwehr eine jederzeitige, ungehinderte Zufahrt zu ermöglichen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Badegäste und Erholungssuchende werden gebeten, die Verkehrsregelungen zu beachten.
Mit Beginn der Sommerferien wird ein Teilbereich der Brucherstraße, zwischen der DLRG Station und einem ehemaligen Bunker, ca. 30 m nach der Bahntrasse in Fahrtrichtung Marienheide, zur Einbahnstraße umgeschildert.
Die nachfolgende Grafik stellt einen Überblick über die Verkehrslenkung an der Brucher Talsperre mit der genannten Sonderregelung dar und zeigt die Lage der zur Verfügung stehenden Parkplätze.
