18. Juli 2025

Am Sonntag, den 14. September 2025 findet die Kommunalwahl in NRW statt.
Je nach Wahlergebnis könnte am 28. September 2025 noch eine Stichwahl des Bürgermeisters oder des Landrats folgen.
Für eine erfolgreiche Durchführung der Wahlen und die Ergebnisermittlung benötigen wir dringend noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Was brauche ich, um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden?
Sie müssen wahlberechtigt sein. Es sind keine weiteren Vorkenntnisse für die Abwicklung der Wahlen notwendig. Vor dem Wahltermin werden alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durch die Gemeinde geschult. Zusätzlich wird noch umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
Die Arbeit findet immer im Team statt!
Für Ihren Einsatz wird, je nach Funktion, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 75,- € bis 100,- € gezahlt.
Wie kann ich Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten auch Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer dabei sein? Dann melden Sie sich, wir freuen uns auf Sie!
Entweder direkt über die Homepage unter Wahlhelfer Antrag
oder per E-Mail an whlmtmrnhdd
oder telefonisch im Wahlamt unter der 02264 4044-115
oder direkt im Rathaus im Bürgerservice zu folgenden Öffnungszeiten