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29. Juni 2022

"Teerfamily" – Kreis warnt vor illegaler "Teerkolonne"

Aus aktuellem Anlass warnt das Kreisordnungsamt vor dubiosen Angeboten.

Das Kreisordnungsamt des Oberbergischen Kreises warnt vor einer illegalen Teerkolonne, der sogenannten "Teer-Family". In den letzten Tagen sind Wanderarbeiter in Heidersteg (Radevormwald) aufgetreten. Ein Team von 12 Arbeitern hatte dort einen privaten Parkplatz geteert. Das Haustürgeschäft läuft fast immer nach dem gleichen Schema ab: Die Arbeiter erklären, dass sie von Asphaltierungsarbeiten in der Nähe (z.B. auf der Autobahn) noch Teer bzw. Bitumen übrig behalten hätten. Den könnten sie daher jetzt günstig anbieten. Da die Preise entsprechend verlockend sind, fallen immer wieder Hauseigentümer auf diese „Teer-Kolonnen“ herein, - trotz zahlreicher Warnungen in den Medien.

Es gibt keine Gewährleistung auf die Arbeiten

Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Arbeiten ausnahmslos mangelhaft ausgeführt werden. Die „Dummen“ sind immer die Auftraggeber. Sie müssen die später auftretenden Mängel und Schäden (z.B. bei erstem Frost) kostenintensiv von Fachfirmen beheben lassen.

Eine Gewährleistung durch die Wanderarbeiter ist nicht gegeben, da diese sofort nach Erhalt des Bargeldes schnellstens ihre Reise fortsetzen. Auch eine auf Wunsch eiligst ausgestellte handschriftliche Rechnung ist das Papier nicht wert. In einigen Fällen ist die Kolonne sogar schon bereits nach Erhalt einer „Vorkasse“ verschwunden. Die Wanderarbeiter wissen, dass sie sich im illegalen Bereich aufhalten. Das zeigt schon ihr Verhalten, wenn Polizei und Ordnungsamt an der Baustelle erscheinen.

Asphaltierungsarbeiten nur durch Fachleut

Das Kreisordnungsamt weist nochmals eindringlich darauf hin, dass Asphaltierungsarbeiten nur von hierzu berechtigten und in die Handwerksrolle eingetragenen Personen oder Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Im Falle des Tätigwerdens einer Firma aus dem EU-Bereich müsste sich diese Firma bei ihrem ersten Einsatz im Bundesgebiet eine sogenannte Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer einholen. Diese berechtigt zur Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten im Bundesgebiet.

Vor Erteilung eines entsprechenden Auftrages sollte sich der Auftraggeber zur eigenen Sicherheit die Reisegewerbe- oder Handwerkskarte bzw. eine Ausnahmebewilligung vorzeigen lassen. In diesem Zusammenhang macht das Kreisordnungsamt darauf aufmerksam, dass bei Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung auch gegen den Auftraggeber ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.

Für Rückfragen und Hinweise auf aktuelle Baustellen dieser „Teer-Kolonnen“ stehen sowohl das Kreisordnungsamt (Telefon 02261 88-3209 oder per E-Mail rdnng09bkd) als auch die jeweiligen örtlichen Ordnungsämter zur Verfügung.