Bauen und Planung

Bau-Turbo

Neue Möglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus...

Am 30.10.2025 ist mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bau-Turbo“) in Kraft getreten. Das neue Gesetz schafft im Baugesetzbuch verschiedene Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von bisherigen grundlegenden bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvorschriften abzuweichen oder von Festsetzungen eines Bebauungsplans zu befreien. Dies schließt auch das Bauen von Wohnraum ganz ohne Bebauungsplan, also im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und teilweise im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, mit ein. Mit dem Bau-Turbo sind insbesondere neue gesetzliche Möglichkeiten geschaffen worden, schnell und flexibel neuen Wohnraum, insbesondere im Innenbereich durch Nachverdichtung und Umnutzung im Bestand, zu schaffen.

 
Auch die Gemeinde Marienheide befürwortet die Anwendung der neu eingeführten gesetzlichen Regelungen (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB) im Baugesetzbuch. Der Rat der Gemeinde Marienheide hat hierzu in seiner Sitzung am 5. Mai 2026 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst. Damit können Wohnungsbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen planungsrechtlich erleichtert und auf klassische Bauleitplanverfahren verzichtet werden.


Für die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB gelten die verbindlichen „Marienheider Leitlinien“ zur Anwendung des Bau-Turbos in der Gemeinde Marienheide. Diese legen fest, in welchen Gebieten eine Anwendung ausgeschlossen ist, welche städtebaulichen Anforderungen erfüllt sein müssen und welche Bedingungen mit einer Zustimmung verbunden werden. So schafft die Gemeinde klare Rahmenbedingungen und stellt zugleich eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher.


Bei Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben und einer möglichen Anwendung des Bau-Turbos steht Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen des Fachbereiches VI-Gemeindeentwicklung im Rahmen der Bauberatung gerne zur Verfügung.

Marienheider Leitlinien
Hier finden Sie die „Marienheider Leitlinien“ zur Anwendung des Bau-Turbos für Wohnungsbauvorhaben innerhalb der Gemeinde Marienheide.
"Marienheider Leitlinien"

Weitere Informationen zum Bau-Turbo
Hier finden Sie Informationen zum Bau-Turbo vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für Privatpersonen, Umsetzer (Kommunen) und Unternehmen:
Informationen zum Bau-Turbo


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