Bauen und Planung

Einzelhandelskonzept (Fortschreibung)

Mit der Aufstellung eines gemeindlichen Einzelhandelskonzeptes und der planungsrechtlichen Absicherung dieser Konzepte durch Bauleitpläne kann die Gemeinde Marienheide die Entwicklung Ihrer zentralen Versorgungsbereiche sowie Nebenzentren bzw. Nahversorgungsstandorte unterstützen.

Im Jahr 2012 wurde das Zentren- und Einzelhandelskonzept durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen aus Köln erstellt und vom Rat der Gemeinde als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Seit diesem Zeitraum hat sich die Einzelhandelssituation in Marienheide, aber auch durch die bundesweiten Trends deutlich verändert. Auf der Angebotsseite sind das bspw. die Zunahme des Online-Handels, steigende Standortanforderungen oder anhaltende Konzentrationsprozesse. Hingegen sind auf der Nachfrageseite bspw. Änderungen im Konsumverhalten, demografischer Wandel, Individualisierungsprozesse zu nennen.

Angesichts dieser Dynamik hat der Rat der Gemeinde die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2012 beschlossen, um eine gesamtgemeindliche Zentren- und Standortstruktur auf eine entsprechend tragfähige, städtebauliche funktional ausgewogene und rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen.

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts dient der gezielten Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Hierbei sind unter anderem städtebauliche und siedlungsstrukturelle Entwicklungen sowie planungsrechtliche Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben wie auch andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für den Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer*innen.
Zusammenfassend werden folgende sechs Steuerungsleitsätze des Einzelhandels für das Gemeindebiet im Konzept gutachterlich empfohlen:

- Leitsatz 1: Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptsortiment soll auf den Zentralen Versorgungsbereich (Ortskern von Marienheide) konzentriert werden.

- Leitsatz 2: Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll primär im Zentralen Versorgungsbereich und zur Gewährleistung der Nahversorgung sekundär auch an Nahversorgungsstandorten vorgesehen werden.

- Leitsatz 3: Einzelhandel mit nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment kann grundsätzlich im gesamten Gemeindegebiet vorgesehen werden.

- Leitsatz 4: Bestehenden Einzelhandelsbetrieben kann ausnahmsweise im Sinne des Bestandschutzes eine einmalige, geringfügige Verkaufsflächenerweiterung innerhalb der Geltungsdauer des Konzeptes gewährt werden.

- Leitsatz 5: Ausnahmsweise kann eine Entwicklungsfläche zur Ansiedlung eines einzelhandelsbasierten Vorhabens in den zentralen Versorgungsbereich aufgenommen werden.

- Leitsatz 6: Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerkbetrieben sowie produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben.

Mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts stehen somit der Verwaltung als auch der Politik in den kommenden Jahren tragfähige und aktuelle Abwägungsgrundlagen für handelsbezogene und bauleitplanerische Entscheidungen zur Verfügung. Das Einzelhandelskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) ist als Belang im Rahmen der planerischen Abwägung in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Das am 27.11.2012 vom Rat der Gemeinde Marienheide beschlossene Zentren- und Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Marienheide (2012) mit der „Marienheider Liste“ verliert seine bindende Wirkung.

Mit Verfügung vom 04.04.2023 hat die Bezirksregierung Köln der Gemeinde mitgeteilt, dass das Einzelhandelskonzept gemäß Ratsbeschluss vom 21.03.2023 aus städtebaulicher und landesplanerischer Sicht nicht zu beanstanden ist.


Öffentliche Auslegung

Der Konzeptentwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit der „Marienheider Sortimentsliste“ und den Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche lag vom 10.05. bis einschließlich 18.06.2021 im Flur des Fachbereiches VI-Gemeindeentwicklung im Rathaus der Gemeinde Marienheide, Hauptstr. 20, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel bedarf es einer Fortschreibung des bestehenden Einzelhandelskonzeptes, welches im Auftrag der Gemeinde Marienheide vom Planungsbüro Stadt + Handel aus Dortmund durchgeführt wird. Der Gesamtprozess gliedert sich in die Analyse- und die Konzeptphase. Im Rahmen der Analysephase wurden vom 08. – 12. Juni die Verkaufsflächen in der Gemeinde Marienheide erhoben. Dieser Bearbeitungsschritt dient der flächendeckenden Erfassung der sortimentsspezifischen Einzelhandelsverkaufsflächen zur quantitativen Analyse der Einzelhandelssituation.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Online-Informationsveranstaltung via Zoom

Am 18.02.2021 fand eine Online-Informationsveranstaltung über die Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes statt. Eingeladen waren interessierte Ratsmitglieder, sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder des Aktionskreises der Einzelhändlerinnen und -händler. Präsentiert wurden die Ergebnisse von Frau Katharina Ruhr vom Planungsbüro Stadt+Handel aus Dortmund. Die Vorstellung beinhaltete einen Überblick über die aktuellen Entwicklungstendenzen im Einzelhandel, die Eckdaten des Handels in Marienheide, wie beispielsweise das Einzugsgebiet, die Kaufkraft oder die Zentralität sowie die Ergebnisse der Passantenbefragung, der Online-Haushaltsbefragung und des Händlergesprächs.

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