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Bauen und Planung

Neuaufstellung Flächennutzungsplan

Der neue Flächennutzungsplan 

Der Rat der Gemeinde Marienheide hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2025 den Feststellungsbeschluss für den neuen Flächennutzungsplan, als Vorgabe für die weitere städtebauliche Entwicklung, gefasst. Mit dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung vom 02.09.2025 über die Genehmigung des neuen Flächennutzungsplans durch die Bezirksregierung Köln ist der neue Flächennutzungsplan am 11.09.2025 wirksam geworden.

Der Flächennutzungsplan besteht aus der eigentlichen Planzeichnung, der Begründung (Teil A) und dem dazugehörigen Umweltbericht (Teil B) mit seinen Flächensteckbriefen zu allen während der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans besonders untersuchten Flächen. Darüber hinaus wurde dem neuen Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, mit den Angaben über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Planunterlagen

Anlass, Ziel und Erfordernis der neuen Flächennutzungsplanung

Der Flächennutzungsplan für die Gemeinde Marienheide wurde in den 1980er Jahren erarbeitet und ist seit dem Jahr 1982 wirksam. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen in der Gemeinde haben sich seitdem erheblich geändert und der Flächennutzungsplan wurde den Erfordernissen der Gemeindeentwicklung entsprechend mehrfach angepasst. Durch seine mehr als 80 wirksamen Einzeländerungen hat der Flächennutzungsplan zunehmend an Steuerungsfähigkeit verloren.

Die Erforderlichkeit für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Marienheide bestand insbesondere aufgrund folgender Gegebenheiten:

  • Die Grundzüge des Flächennutzungsplans stammen aus den 1980er Jahren und entsprechen damit nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine nachhaltige Stadt- bzw. Gemeindeentwicklung.
  • Anpassung der planerischen Rahmenbedingungen an die veränderten städtebaulichen Ziele.
  • Veränderte demographische und wirtschaftliche Entwicklungen.
  • Veränderungen bei der Einbeziehung der Umweltbelange in die Planung.
  • Zahlreiche Gesetzesnovellierungen.
  • Veränderte Aussagen und Zielsetzungen der Raumordnung und Landesplanung.


Städtebauliche Planungsleitlinien

Basierend auf den vorhandenen Strukturen wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Planungsleitlinien erarbeitet, die die raumbezogenen Grundsätze für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Marienheide abbilden sollen. Dabei wird die Entwicklung der Gemeinde Marienheide wesentlich durch die vorhandenen Landschaftsräume sowie die Verkehrsinfrastruktur bestimmt.

Im Rahmen des Planungsprozesses wurden folgende Zielvorstellungen und Leitgedanken bei der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans zur Steuerung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung und Bodennutzung verfolgt:

  • Verdichtung von Baugebieten soll vor der Entwicklung von Neuplanungen stehen (Innenentwicklung vor Außenentwicklung).
  • Weiterentwicklung bestehender Wohngebiete.
  • Neuausweisungen hauptsächlich in Siedlungsschwerpunkten (Marienheide & Rodt/Müllenbach).
  • Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf den Bahn-Haltepunkt im Hauptort Marienheide.
  • Sicherung der kleinteiligen Struktur in den Ortslagen. Einzelne Außenbereichsflächen sollen zum Schutz des Freiraumes nur landschaftsgerecht abgerundet werden.
  • Anbindung an möglichst leistungsfähige Infrastrukturen (z.B. äußere verkehrliche Erschließung).
  • Fokus der Gewerbeflächenentwicklung auf die Revitalisierung einer großen gewerblichen Brachfläche der ehem. Fa. Otto Kind in Kotthausen.
  • Entwicklung von eher kleinteiligen Gewerbenutzungen im Gemeindegebiet.
  • Ökologisch besonders wertvolle Flächen und bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche von baulicher Nutzung freihalten.
  • Interessenskonflikte der unterschiedlichen Raumansprüche minimieren (Siedlungsraum vs. Freiraum).


Aufgaben des Flächennutzungsplans

Die rechtliche Grundlage für den Flächennutzungsplan ist § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der Flächennutzungsplan ein „vorbereitender Bauleitplan“ für das gesamte Gebiet der Gemeinde Marienheide. Er stellt die Nutzungen sämtlicher Grundstücke in den Grundzügen und nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde dar. Der Flächennutzungsplan bildet somit den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung und andere räumliche Planungen in der Gemeinde Marienheide.

Im Flächennutzungsplan werden alle Arten von Bauflächen, wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen bzw. Sondergebiete für bspw. Camping- und Wochenendplätzen oder für den großflächigen Einzelhandel dargestellt. Nicht bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Flächen gliedern sich in Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Grünflächen, Wasserflächen etc. Das Hauptstraßennetz und die überörtlichen Straßen finden sich ebenso wie der schienengebundene Verkehr im Flächennutzungsplan wieder.

Im Flächennutzungsplan sind darüber hinaus auch bspw. festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzzonen oder Altlastenflächen aus Fachplanungen vermerkt oder gekennzeichnet, da sie für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Marienheide von Belang sind.


(Aus-) Wirkungen des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung der Gemeinde Marienheide also für Bebauungspläne nach § 9 BauGB oder weiteren städtebaulichen Satzungen, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen und keine entgegenstehenden Planungsziele verfolgen dürfen. Der Flächennutzungsplan ist zudem gegenüber anderen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange verbindlich. Ihre räumlichen Planungen dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen.

Für die allgemeine Öffentlichkeit und/oder Grundstückseigentümer*innen entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, beispielsweise können Ansprüche auf eine Baugenehmigung nicht direkt aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden. Allerdings wird der Flächennutzungsplan für die Beurteilung bestimmter Vorhaben im Außenbereich herangezogen. Sollte dies der Fall sein, so wird der Einzelfall von der Verwaltung im Rahmen der Bauberatung oder der Antragsstellung geklärt.


Änderungen (Aktualisierungen) des Flächennutzungsplans

Der vorangehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1982 war mehr als 40 Jahre wirksam. Der neue Flächennutzungsplan besitzt jetzt einen Planungshorizont bis zum Jahr 2040. Sollten die Planungsziele des neuen Flächennutzungsplans bis dahin nicht umgesetzt werden können, gilt der Plan weiterhin. In einigen Bereichen im Gemeindegebiet treten aber immer wieder neue und unvorhersehbare Entwicklungen ein, so dass der Flächennutzungsplan in diesen Bereichen in Einzeländerungsverfahren geändert werden muss. Der vorangehende Flächennutzungsplan hatte gut 80 Einzeländerungsverfahren durchlaufen. Über die Änderungen des Flächennutzungsplans entscheidet der Rat der Gemeinde Marienheide und bedürfen immer der Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Die Öffentlichkeit wird nach den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches dabei beteiligt, ebenso andere Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB), deren Planinhalte von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, muss, sofern eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird, kein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Nach dem Satzungsbeschluss über einen Bebauungsplan der Innenentwicklung wird der Flächennutzungsplan lediglich berichtigt, indem die allgemeinen Nutzungsarten des Bebauungsplans als neue Flächendarstellungen in den Flächennutzungsplan übernommen werden.

Der Verfahrensablauf und der Weg zum neuen Flächennutzungsplan

Viele Jahre Planungsarbeit waren notwendig, um die städtebauliche Entwicklung für die nächsten 15 -20 Jahre in der Gemeinde Marienheide abzubilden. Im Unterschied zu Bebauungsplänen, die üblicherweise für kleinere räumliche Teilbereiche einer Gemeinde aufgestellt werden, wurde der neue Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt, das sind in Marienheide fast rund 55 Quadratkilometer. So verwundert es nicht, dass am neuen Flächennutzungsplan viele Jahre intensiv gearbeitet wurde und parallel dazu eine ebenso intensive öffentliche Diskussion über die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Marienheide stattfand.

In den Arbeitsprozess zum neuen Flächennutzungsplan sind eine Vielzahl von Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit eingegangen. Diese wurden umfassend geprüft und abgewogen. Viele konnten und wurden weitgehend berücksichtigt, aber auch viele Stellungnahmen mussten aufgrund anderer planerischer Vorstellungen zurückgestellt werden. Insgesamt wurden drei öffentliche Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf, dem Entwurf und den Änderungen zum Entwurf durchgeführt.

Den gesamten Verfahrensablauf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans können Sie sich über einen Klick auf die folgende Schaltfläche anzeigen lassen:

Sie haben Fragen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans?

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