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Bauen und Planung

Baugebiete

Hinweis: Zurzeit gibt es keine freien Baugrundstücke in Baugebieten.

Neubaugebiet Schöttlenberg

Die Gemeinde Marienheide plant, mit der Unterstützung der Oberbergischen Aufbaugesellschaft, ein neues Wohngebiet „Schöttlenberg“ auf einer bestehenden Wohnbauflächenreserve zu entwickeln.

Der Planungsraum befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Ortskerns von Marienheide und ist im Osten durch das Schulzentrum von Marienheide, im Süden durch die vorhandene Wohnbebauung entlang der Scharder Straße (Kreisstraße 18) sowie im Norden und Westen durch Freiraum geprägt. Die räumliche Abgrenzung des Planungsraumes finden Sie hier.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 3,5 ha, die neben der planerischen Betrachtung einer ca. 2 ha großen Wohnbauentwicklung im östlichen Untersuchungsgebiet, auf einer tieferliegenden Fläche eines Bolzplatzes der angrenzenden Gesamtschule, einen öffentlichen Quartiersplatz berücksichtigen soll.

Die Fläche ist bis auf ein Flurstück am westlichen Plangebietsrand im Besitz der Gemeinde Marienheide.
Das Stadtplanungsbüro Pesch & Partner aus Dortmund wurde mit der Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten mit zwei unterschiedlichen Nutzungs- und Erschließungsvarianten beauftragt. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 28.09.2022 wurden die städtebaulichen Konzepte vorgestellt. Die Präsentation finden Sie hier.

Im weiteren Verfahren soll auf der Grundlage einer favorisierten Variante ein Bebauungsplan für das Plangebiet aufgestellt werden. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen des anstehenden Bauleitplanverfahrens die Möglichkeit sich an der Planung zu beteiligen und Anregungen, Einwendungen oder Hinweise bei der Verwaltung einzureichen.

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Baulückenkataster

Das Baulückenkataster beinhaltet unbebaute Grundstücke sowie mindergenutzte oder nur geringfügig bebaute Grundstücke, die bebaubar erscheinen. Grundlage hierfür sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder die Lage innerhalb bebauter Ortsteile beziehungsweise einer Ortslagensatzung.

Hinweis: Das Baulückenkataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden nur die Baulücken veröffentlicht, bei der die Gemeindeverwaltung ausdrücklich eine Zustimmungserklärung von den Grundstückseigentümern erhalten hat. Eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen. Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen. Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass eine Erschließung nicht grundsätzlich gesichert ist und erschließungstechnische Details (u.a. Kanalanschluss und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie Sachfragen vor Kauf, Stellung eines Bauantrages bzw. Bauvorbescheids abzuklären sind.

Öffentliche Baulücken

Alle öffentlichen Baulücken, für die eine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer vorliegt, sind in einem Steckbrief näher beschrieben. Diese sind nach Ortsteilen abrufbar.

Sie haben Fragen zum Bauen in Marienheide?

Dann melden Sie sich gerne bei unseren Ansprechpersonen der Gemeinde Marienheide. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema.

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