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Bauen und Planung

Neuaufstellung Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt in den Grundzügen die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Dies schließt unbebaute und bereits bebaute Flächen ein.

Aus dem Flächennutzungsplan kann zum Beispiel abgelesen werden, wo sich Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Wasserflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen oder Versorgungsflächen befinden bzw. wo Entwicklungen noch geplant sind. Der Flächennutzungsplan ist ausschließlich verbindlich für die Behörden. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Aus dem Flächennutzungsplan, welcher auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet wird, entwickelt die Gemeinde soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, in räumlich abgegrenzten Teilbereichen für jedermann rechtsverbindliche städtebauliche Satzungen (z.B. Bebauungspläne).

Ausführliche Informationen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Warum ist eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erforderlich?

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Marienheide stammt aus dem Jahr 1982. Seit diesem Zeitpunkt wurde er in zahlreichen Einzeländerungsverfahren den Entwicklungen angepasst. Die Veränderung anhaltender demografischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Rahmenbedingungen erfordert eine strategische Neubetrachtung des Flächennutzungsplans, da er in vielen Bereichen überholt ist und die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht mehr abbilden kann.

Der neue Flächennutzungsplan soll daher als grundlegendes Element zur Steuerung, Ordnung und Koordinierung der zukünftigen Bodennutzung in der Gemeinde nach ihren städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen für die nächsten ca. 15 – 20 Jahre dienen.

Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes soll die Chance genutzt werden, die an die zukünftige Raumnutzung gestellten Ansprüche zu erfüllen und zu einem Ausgleich zu bringen. Dabei müssen insbesondere die Wohnbauland- und Gewerbeflächenentwicklung, aber auch die Flächen für Gemeinbedarf, Freizeit und Tourismus oder Einzelhandel überprüft werden und an aktuelle sich abzeichnende zukünftige Entwicklungen angepasst werden. Hinzu kommen geänderte Ansprüche von Fachplanungen wie etwa der Verkehrs- oder Entwässerungsplanung oder des Umwelt- und Naturschutzes.

Verfahrensablauf

Der Rat der Gemeinde Marienheide hat am 22.11.2016 den Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gefasst. Im FNP-Neuaufstellungsverfahren sollen die Ziele und Schwerpunkte der künftigen Gemeindeentwicklung in einem kooperativen Prozess mit informellen Abstimmungs- und Beteiligungsschritten und einem Austausch zwischen Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit, Initiativen und Trägern öffentlicher Belange erarbeitet werden. Das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans richtet sich nach den §§ 2 bis 6 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach den ergänzenden Regelungen des Landesplanungsgesetzes NRW. Mit Einleitung des förmlichen Verfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Rahmen der sogenannten frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf sowie im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf zu äußern (1. Stufe der Beteiligung). Die Öffentlichkeit kann sich somit aktiv an der Entwicklung der Gemeinde Marienheide beteiligen. Der Rat der Gemeinde entscheidet über die eingegangenen Anregungen aus den Beteiligungsverfahren. Die Genehmigung des Flächennutzungsplans obliegt der Bezirksregierung Köln als Obere Planungsbehörde für die Gemeinde Marienheide. Die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgte auf Beschluss des Bau- Planungs- und Umweltausschuss vom 04.09. bis einschließlich 31.10.2019. Eine öffentliche Info-Veranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans fand am 03. September 2019 statt. Die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) an der Planung beteiligt. Nach Aufarbeitung der vorgetragenen Stellungnahmen hat der Rat der Gemeinde am 29.06.2021 bzw. am 21.03.2023 über die Anregungen beraten und die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Bauleitplanung für die Dauer von zwei Monaten beschlossen.

In der 2. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 03.07.2023 bis zum 01.09.2023 öffentlich ausgelegt.

Alle Planunterlagen finden Sie während des Beteiligungsverfahrens im Stadtplanungsportal der Gemeinde: www.o-sp.de/marienheide/beteiligung

Downloads

Vorentwurf und Entwurf, Arbeitsablauf sowie Ausblick

Der (Vor-)Entwurf des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet wurde in durch das Planungsbüro Stadt-und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH in Zusammenarbeit mit der Gemeinde erarbeitet.

Vorausgegangen war zunächst eine Bestandsaufnahme der Flächen vor Ort sowie die Aufnahme und der Abgleich der planungsrechtlichen Situation. Auf der Grundlage der Bestandserfassung wurde eine Neubewertung der Flächen vorgenommen und Umwandlungsflächen sowie Reserve- und Tauschflächen ermittelt. Daneben wurden auf der Grundlage von Bedarfsprognosen mit einem Planungshorizont bis 2040 mögliche neue Potenzialflächen für die Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenentwicklung identifiziert, die hinsichtlich ihrer Entwicklungsfähigkeit auf ihre verkehrliche und abwassertechnische Erschließbarkeit sowie Belange des Natur- und Landschaftsschutzrechts geprüft wurden.

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