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Klima und Umwelt

Die Kommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das auf kommunaler Ebene die Umgestaltung des Wärmesektors in eine klimaneutrale Zukunft vereinfachen soll.

Da die Wärmeversorgung in Deutschland aktuell mehr als 50 % des gesamten Endenergieverbrauchs ausmacht, wird die kommunale Wärmeplanung eine Schlüsselrolle spielen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Um die nachhaltige, effiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung zu fördern, wurde am 01. Januar 2023 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Deutschland eingeführt, im Dezember 2024 folgte das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG NRW).

Aus diesen Gesetzen geht hervor, dass die Gemeinde Marienheide bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen muss. Die Gemeinde Marienheide hat sich bereits frühzeitig mit der kommunalen Wärmeplanung befasst und in Kooperation mit der BMU Consulting GmbH der Herausforderung gestellt. Ende 2024 wurde der Endbericht fertiggestellt und im März 2025 wurde der Wärmeplan im Rat beschlossen.


Logo Marienheide und Logo BMU
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Wie hängt die kommunale Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans regelt, ist mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt. Das GEG, häufig auch „Heizungsgesetz“ genannt, enthält konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden. Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen danach künftig grundsätzlich 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (sogenannte 65-%-EE-Vorgabe). Für Bestandsgebäude in der Gemeinde Marienheide gilt dieses Gesetz ab dem 30.06.2028.

Entgegengesetzt vieler Darstellungen in den Medien hat die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung keinen Einfluss auf diesen Zeitrahmen. Erst wenn ein konkretes Nahwärmenetz im Detail geplant wird und eine rechtlich verbindliche Zusage an den Anschluss an das Nahwärmenetz besteht, würde das GEG frühzeitig in Kraft treten. In jedem Fall gelten dann Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.


Wie geht es weiter?

Für Marienheide wurden drei Eignungsgebiete für Wärmenetze identifiziert: der Hauptort Marienheide, das Gebiet Rodt/Schemmen/Müllenbach sowie Kalsbach/Kotthauserhöhe. Die äußeren Ortslagen mit lockerer Bebauung, die außerhalb der Wärmenetzeignungsgebiete liegen, eignen sich dementsprechend nicht für eine rohrleitungsgebundene Wärmeversorgung. Hier können beispielsweise Wärmepumpen oder Pelletheizungen verbaut werden, um ab 2028 die 65%-EE-Vorgabe zu erfüllen.

Für die Wärmenetzeignungsgebiete sind nun weitere Untersuchungen notwendig, um zu prüfen, ob der Aufbau eines Wärmenetzes realisierbar ist. Diese Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsanalysen müssen von einem potentiellen Wärmenetzbetreiber erstellt werden. Sobald es konkrete Planungen zur Erstellung der Studien gibt, werden wir darüber informieren.

Sie haben Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung?

Dann melden Sie sich gerne bei unserer Klimaschutzmanagerin Melanie Kempen. Sie beantwortet Ihnen Ihre Fragen rund um das Thema.

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