Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Stadtentwicklungskonzept

Hof- und Fassadenprogramm

Finanzielle Unterstützung für Fassadenaufwertungen im Ortskern für Eigentümer*innen: Der Rat der Gemeinde Marienheide hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 die Einrichtung des Hof- und Fassadenprogramms im Zuge des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) beschlossen.

Im Handlungsfeld D Aktivierung Privater und Projektmanagement“ ist die Maßnahme „Hof- und Fassadenprogramm“ (D2) im ISEK aufgeführt. Das Hof- und Fassadenprogramm zielt darauf ab, Baumaßnahmen privater Eigentümer/innen zu fördern, um das Gemeindebild aufzuwerten und die private Investitionstätigkeit anzuregen. Der Zuwendungsbescheid für dieses Projekt liegt der Gemeinde Marienheide mittlerweile vor. Am 14.09.2021 hat der Rat der Gemeinde Marienheide die Richtlinie für das Hof- und Fassadenprogramm beschlossen, welche am Ende dieser Seite unter „Wichtige Unterlagen“ zu finden ist.

Wir beantworten Ihre Fragen

Was kann gefördert werden?

Es werden nur Maßnahmen gefördert, die im vorgegebenen Geltungsbereich liegen. Die räumliche Abgrenzung dieses Bereiches finden Sie hier.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Farbliche Gestaltung und Aufwertung von Fassaden von Haupt- und Nebengebäuden,
  • Aufwertung von Freiflächen z.B. durch Begrünung von öffentlich sichtbaren Freiflächen (mit heimischen, klimaresistenten Bäumen und Gehölzen), Zuwegungen, Anlage von Fahrradständern oder Mülltonnenabstellplätze, Schaffung oder Verbesserung von Zugängen,
  • Vorbereitende Maßnahmen wie Entrümpelung, Abbruch von Mauern und Nebengebäuden, Entsiegelung des Bodens,
  • Dach- und Fassadenbegrünungen,
  • Nebenkosten für eine erfolgreiche fachliche Betreuung und/oder Beratung (z.B. Planung und Bauleitung). Diese Kosten dürfen jedoch 5 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Maximal 50 % der Kosten werden gefördert.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein.
  • Die aufgewerteten Fassaden müssen 10 Jahre im hergerichteten Zustand Bestand haben.
  • Die Maßnahme darf nicht zu Mieterhöhungen führen.

Wie kann ein Antrag eingereicht werden?

1. Planung der Maßnahme
Entwickeln Sie eine Idee für eine Maßnahme. Eine Ansprechperson berät Sie gerne zu möglichen Maßnahmen zur Sanierung Ihrer Fassade sowie zum Förderprogramm.

2. Kostenermittlung
Für den Antrag benötigen Sie drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben.

3. Antragstellung
Die Antragsunterlagen erhalten Sie im Rathaus oder am Ende dieser Seite unter dem Punkt „Wichtige Unterlagen“. Füllen Sie das Antragsformular aus, und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde Marienheide ein.

4. Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Marienheide prüft Ihre Antragsunterlagen und entscheidet über Gewährung der Zuwendung. Ein Beginn der Maßnahme ist erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich.

5. Durchführung der Maßnahme
Vorfinanzierung durch den Antragsteller bzw. die Antragstellerin

6. Verwendungsnachweis
Reichen Sie spätestens zwei Monate nach Fertigstellung einen Nachweis über die Verwendung der Mittel (Kostenabrechnung, Fotos, Pläne etc. nach Fertigstellung) bei der Gemeinde ein.

7. Zahlung der Förderung
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Gemeinde Marienheide wird Ihnen die Förderung überwiesen.

Sie wünschen eine persönliche Beratung? 

Baufachliche Beratung

Marcel Bravin
marcel bravin architekten

Telefon: 02266 4633632
E-Mail: nfbrvn-rchtktnd

Weitere Ansprechpartnerin

Ursula Mölders
ISEK/Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH

Telefon: 0221 94072-17