Bericht des Bürgermeisters gem. § 53 Landesbeamtengesetz NRW
Details
Nach § 16 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten aller Behörden dem Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet,
Ihre Tätigkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Gremien privatrechtlicher Unternehmen oder sonstiger (auch öffentlich-rechtlich geführter) Einrichtungen,
Funktionen in Vereinen und ähnlichen Organisationen sowie
vorhandene Beraterverträge
einmal jährlich offenzulegen.
Da die Aufsicht über die Gemeinde Marienheide vom Landrat des Oberbergischen Kreises ausgeübt wird, ist der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Marienheider Gemeindeverwaltung ihm gegenüber auskunftspflichtig. Die Angaben sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.
Bürgermeister Stefan Meisenberg hat folgende Tätigkeiten und Funktionen im Jahr 2021 ausgeführt:
Mitglied in der Verbandsversammlung des Abfall-, Sammel- und Transportverbandes (ASTO),
Mitglied des Aufsichtsrates der AggerEnergie GmbH (nicht stimmberechtigt bis 30.06.2021/stimmberechtigt seit 01.07.2021)
Stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung des Civitec Zweckverbandes,
Stellv. Mitglied in der Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Schulen für
Lernbehinderte (Förderschulen),
Mitglied der Gesellschafterversammlung des Gründer- und Technologiezentrums (GTC),
Mitglied des Regionalbeirates Oberberg der Kreissparkasse Köln,
Mitglied des Vorstandes der Marienheider Bürgerstiftung (stellvertretender Vorsitzender)
Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister außerdem dem Gemeinderat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamtes nicht beeinträchtigen dürfen.
Bürgermeister Stefan Meisenberg hat dem Gemeinderat folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2021 mitgeteilt:
2.150,00 € als Mitglied des Aufsichtsrates der AggerEnergie GmbH
Alle Vergütungen wurden direkt an die Gemeindekasse Marienheide gezahlt, da es sich um Tätigkeiten handelte, zu deren Übernahme der Bürgermeister verpflichtet war. Diese Tätigkeiten zählen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.03.2011 (BVerwG 2 C 12.09) als Tätigkeit des Hauptamtes. Dafür erhaltene Vergütungen sind an den Dienstherrn abzuführen.