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Brauchtumsfeuer

Details

Brauchtumsfeuer sind nicht darauf gerichtet, pflanzliche Abfälle zu beseitigen.

Gartenabfälle sind durch die Biotonne, die Eigenkompostierung oder über die Strauchschnittabfuhr zu verwerten. Brauchtumsfeuer sind untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können (§ 7 Abs. 1 Landesimmissionsschutz-gesetz (LImSchG)).

Die Anmeldung zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers ist schriftlich bei der Gemeinde Marienheide anzuzeigen.

Des Weiteren liegen die Formulare im BürgerService sowie im Ordnungsamt aus. Hier sind Angaben zum Veranstalter/Aufsichtsperson und zum Brauchtumsfeuer, wie z.B. Ort, Datum und Uhrzeit anzugeben.

Hinweise

Nachstehende Punkte sollten bei Brauchtumsfeuern beachtet werden

  • Verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Rückstände - insbesondere Baum- und Strauchschnitt.

  • Brandbeschleuniger (z.B. Benzin, Öl) dürfen zum Anzünden nicht benutzt werden.

  • Zum Schutz der Tiere, die in den vielleicht schon Tage vorher angelegten Haufen Unterschlupf gefunden haben, sollte das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden umgeschichtet werden bzw. sollte das Brennmaterial erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden.

Begriffe im Kontext

Osterfeuer