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Personalausweis

Details

Ein Personalausweis ist persönlich mit dem bisherigen Personalausweis (Kinderausweis) oder Reisepass zu beantragen.

Hinweise

Der Personalausweis besitzt eine Gültigkeitsdauer von

  • 10 Jahren bzw.

  • 6 Jahren bei Personen unter 24 Jahren.
    Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Eine Änderung des Personalausweises ist nur möglich bei

  • Wohnortwechsel oder

  • Wohnungswechsel.

Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist ein neuer Ausweis zu beantragen. In dringenden Fällen kann auch ein vorläufigen Personalausweises beantragt werden. Hierfür sind die genannten Unterlagen vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer wird auf maximal 3 Monate beschränkt. Soll für ein Kind unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden, so müssen beide Elternteile ihr Einverständnis geben. Antragsberechtigt sind die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten.

Begriffe im Kontext

Ersatzausweis, Vorläufiger Personalausweis