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Plakatierung

Details

Um in der Gemeinde plakatieren zu dürfen, ist das vorherige Einholen einer Sondernutzungserlaubnis zwingende Voraussetzung. Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt erhältlich, jedoch reicht auch ein formloser Antrag aus.

Hinweise

Beantragung

  • Schriftlich mit Angabe des Veranstaltungstages/-tagen, Größe und Anzahl der Plakate, Benennung der Straßen, wo die Plakate aufgehangen/-gestellt werden sollen.

Begriffe im Kontext

Plakate, Werbung