Reisegewerbekarte
Details
Ein Reisegewerbe betreibt, wer
gewerbsmäßig
ohne vorhergehende Bestellung
außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung
oder ohne eine solche zu haben
selbständig/unselbständig
Waren anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig/unselbständig unterhaltende als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. In diesen Fällen ist gemäß § 55 der Gewerbeordnung eine Reisegewerbekarte erforderlich. Da viele Tätigkeiten aber von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, empfiehlt es sich, mit dem Ordnungsamt persönlich Kontakt aufzunehmen.