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Reisepass

Details

Beantragung

ePässe sind persönlich unter Vorlage des Personalausweises, Kinderreisepass oder bisherigem Reisepass zu beantragen.  Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. Soll für Minderjährige ein ePass beantragt werden, so müssen beide Elternteile zur Antragstellung kommen. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass je ein Elternteil zur Antragstellung bzw. Abholung des ePasses kommt. Ferner kann ein Elternteil zur Antragstellung eine schriftliche Einverständniserklärung und den Personalausweis/Reisepass des anderen Elternteils mitbringen.

Beantragung

  • persönlich

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig!

Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland (auch in einen anderen EU-Mitgliedsstaat) ein eigenes Reisedokument besitzen, unabhängig vom Alter der Kinder. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab diesem Zeitpunkt ungültig. Eine Streichung der Kindereinträge ist nicht notwendig. Als Reisedokument für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe oder Personalausweise zur Verfügung. Welches Dokument für eine Reise benötigt wird, richtet sich zum einen nach dem Kindesalter und zum anderen nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes.

Hinweise

Seit dem 01. März 2017 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit maschinenlesbarem Chip der reguläre, aktuelle Reisepass.

Gültigkeitsdauer

Der ePass besitzt eine Gültigkeitsdauer von:

  • 10 Jahren ab dem 24. Lebensjahr

  •  6 Jahren bis zum 23. Lebensjahr

Begriffe im Kontext

Reisepass nach neuem Muster, ePass