Kanalanschlussbeiträge werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marienheide erhoben.
Sie sind von den Grundstückseigentümern für die erstmalige Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Abwasseranlage zu leisten. Verteilungsmaßstab sind die Grundstücksflächen (Grundstücksgrößen) sowie Art (Gewerbe / Wohnen) und Maß (Anzahl der Vollgeschosse) der Grundstücksnutzung. Der Beitragssatz je anrechenbaren m² liegt aktuell bei 7,50€.
Besteht nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Vollanschlusses, so wird ein
Teilbetrag erhoben.
Dieser beträgt:
a) bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 75 % des Beitrags,
b) bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser 25 % des Beitrags.