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Schiedsamt

Details

Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Marienheide ist:

Herrn Günther Tobschall
Schulzenkamp 2
51709 Marienheide
Tel.: 02264 7438

Stellvertreter bei Abwesenheit ist:

Herr Jörg Stiefelhagen
Hubertusweg 4
51709 Marienheide
Tel. 02264 6882

Zuständigkeit des Schiedsamts (der Schiedsperson):

In sogenannten Privatklagesachen. Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft wegen fehlenden öffentlichen Interesses keine Anklage erhebt. Die betroffene Person muss sich mit ihrer Klage selbst an das Strafgericht wenden. Dies kann sie nur, wenn vorher eine Schlichtungsverhandlung vor einer Schiedsperson stattgefunden hat.

Hinweise

Privatklagedelikte sind:

  • Sachbeschädigung

  • Bedrohung

  • leichte und fahrlässige Körperverletzung

  • Verletzung des Briefgeheimnisses

  • Beleidigung

  • Hausfriedensbruch

In bestimmten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (sogenannte obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher eine Schlichtungsverhandlung vor einer Schiedsperson stattgefunden hat.

Betroffen hiervon sind:

  • vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht bis zum Wert von 600,00 EUR

  • nachbarrechtliche Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkung von einem gewerblichen Betrieb

  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind

In anderen als den vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, bei denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.

Begriffe im Kontext

Schiedsamt, Schiedsfrau, Schiedsmann, Streitschlichtung