Konzession
Details
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (GastG). Es empfiehlt sich, ein persönliches Gespräch mit der Sachbearbeiterin zu führen; hier können bereits im Vorfeld etliche Fragen geklärt werden.
Kosten
Gebührenrahmen: 100 EUR bis 1.200 EUR
Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes aufgrund eines besonderen Anlasses vorübergehend unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Ein besonderer Anlass ist jede öffentliche Veranstaltung wie ein Sportfest, ein Volks- oder Schützenfest, eine Karnevalsveranstaltung, u. ä.. (Gebühren: 25,00 €)
Unterlagen
Antragsvordruck
Personalausweis / Pass
Führungszeugnis
Gewerbezentralregisterauszug
Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt der Wohnsitzgemeinde)
Kopie des Pacht- bzw. Mietvertrages
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Lageplan (2-fach)
Grundrissplan der Gaststätte (2-fach)
Gesundheitszeugnis
Zustimmung des Grundstückseigentümers, Gesundheitszeugnisse nach §§ 17 u. 18 Bundesseuchengesetz für Personen, die Speisen zubereiten u. in "Umlauf" bringen.
Verfahrensablauf
Beantragung: Persönlich oder Beauftragter (jede rechtsfähige Person über 18 Jahre)
