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Konzession

Details

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (GastG). Es empfiehlt sich, ein persönliches Gespräch mit der Sachbearbeiterin zu führen; hier können bereits im Vorfeld etliche Fragen geklärt werden.

Kosten

  1. Gebührenrahmen:  100 EUR  bis 1.200 EUR

  2. Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes aufgrund eines besonderen Anlasses vorübergehend unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Ein besonderer Anlass ist jede öffentliche Veranstaltung wie ein Sportfest, ein Volks- oder Schützenfest, eine Karnevalsveranstaltung, u. ä.. (Gebühren: 25,00 €)

Unterlagen

  • Antragsvordruck

  • Personalausweis / Pass

  • Führungszeugnis

  • Gewerbezentralregisterauszug

  • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt der Wohnsitzgemeinde)

  • Kopie des Pacht- bzw. Mietvertrages

  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

  • Lageplan (2-fach)

  • Grundrissplan der Gaststätte (2-fach)

  • Gesundheitszeugnis

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers, Gesundheitszeugnisse nach §§ 17 u. 18 Bundesseuchengesetz für Personen, die Speisen zubereiten u. in "Umlauf" bringen.

Verfahrensablauf

Beantragung: Persönlich oder Beauftragter (jede rechtsfähige Person über 18 Jahre)