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Anmeldung, Ummeldung, Zuzug

Details

Wenn Sie in Marienheide in eine Wohnung ziehen, ist innerhalb von 2 Wochen ab Einzug eine Anmeldung notwendig; auch wenn Sie in der Gemeinde umziehen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Vermieter Ihnen eine Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung gibt. Diese ist dringend notwendig.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat der Inhaber, dessen Wohnung Sie beziehen, die Anmeldung zu erledigen.

Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, ist die überwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung; jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung.

Begriffe im Kontext

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