Schulkosten
Details
Schulkosten werden nach Maßgabe des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen aufgebracht. Sie umfassen die Personalkosten sowie die Sachausgaben. Die Personalkosten für Lehrer an öffentlichen Schulen, deren Träger das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist, trägt das Land. Die Sachausgaben der öffentlichen Schulen trägt der jeweilige Schulträger. Das Land NRW stellt dafür jeder Stadt/Gemeinde einen pauschalierten Betrag (Schul- und Bildungspauschale) zur Verfügung.