Schülerversicherung
Details
Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen und auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII im Unglücksfall versichert.
Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen und auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII im Unglücksfall versichert.