Kinderreisepass
Details
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder einen Kinderreisepass erhalten. Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis und ist maschinenlesbar.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten. Die Kinder müssen bei Antragstellung dabei sein. Beide Elternteile müssen ihr Einverständnis geben. Es ist möglich, dass ein Elternteil zur Antragsstellung und das andere Elternteil zur Abholung des Kinderreisepasses kommt. Oder es kann ein Elternteil zur Antragsstellung eine schriftliche Einverständniserklärung und den Personalausweis/Reisepass des anderen Elternteils mitbringen.
Gültigkeit
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist. Sie ist vom Kind/Jugendlichen persönlich mit einem Erziehungsberechtigten unter Vorlage des Dokumentes zu beantragen. Bei Ungültigkeit des vorhandenen Kinderreisepasses besteht lediglich die Möglichkeit, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen.
Aktualisierung
Die Aktualisierung eines Kinderreisepasses besteht immer dann, wenn die inhaltlichen Daten (Größe, Augenfarbe und Aussehen) nicht mehr korrekt sind. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Verlängerung.