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Sozialpässe

Details

Mobil-Pass

Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) bietet Inhabern eines Mobil-Passes vergünstigte 4er-Tickets und Monatstickets für  Fahrten im VRS-Gebiet an. Dies gilt nicht für Einzeltickets!

  • Dieses Angebot gilt für Empfänger von ALG II und Sozialgeld (Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Mobil-Pass erhältlich beim Jobcenter, Jahnstr. 13, 51709 Marienheide,

  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen(Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, SGB XII) sowie

  • laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), Mobil-Pass erhältlich im Sozialamt, Hauptstr. 20, Zimmer 5, 51709 Marienheide.

Mit dem  Mobil-Pass können Tickets  bei den Vertriebsstellen der VRS-Verkehrsunternehmen, an den meisten Ticketautomaten sowie bei vielen Busfahrern erworben werden. Der Mobil-Pass hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten und kann dann erneut beantragt werden. Bei Fahrten mit Mobil-Pass-Tickets sind der Mobil-Pass sowie ein gültiger Ausweis mit Foto mitzuführen. Weitere Informationen zum Mobil-Pass und den Tickets sind beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg erhältlich.

http://www.vrsinfo.de/tickets/mobilpass-tickets.html

Oberberg  Pass

Mit dem Oberberg Pass können Inhaber in einfacher Form nachweisen, dass sie Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder nach dem SGB XII erhalten.

Ein Anspruch auf vergünstigte Leistungen wird mit dem  Ausweis nicht begründet. Jeder öffentliche und private Leistungsanbieter entscheidet selbst, ob er Passinhabern Vergünstigungen bzw. Ermäßigungen anbietet.

Inhaber des Oberbergs Passes sind z. B. berechtigt,  Lebensmittel bei der Tafel zu beziehen. Weitere Anbieter von vergünstigten Leistungen für Oberberg Pass Inhaber finden Sie in einem Verzeichnis, dass beim Oberbergischen Kreises geführt wird.

http://www.obk.de/cms200/gesundheit_soziales/soziales/op/

Antragstellung

Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)  (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), bewilligt vom Jobcenter Oberberg, beantragen den Oberberg Pass beim Jobcenter, Jahnstraße 13, 51709 Marienheide.

Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. oder 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)  (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)  und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beantragen den Oberberg Pass beim örtlichen Sozialamt, Hauptstraße 20, Zimmer 5, 51709 Marienheide.

Hinweise

Das Jobcenter sowie das Sozialamt leiten die Anträge an den Caritasverband für den Oberbergischen Kreis weiter, wo die Pässe ausgestellt und an die Antragsteller versendet werden. Der Oberberg Pass ist kostenlos. Für einen Ersatzausweis entstehen Kosten in Höhe von 2,00 EUR bei der Ausgabestelle. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt in der Regel ein Jahr ab Antragstellung. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein Folgeantrag gestellt werden. Steht bei Antragstellung fest, dass der Bezug von Sozialleistungen vor Jahresfrist endet, verkürzt sich die Gültigkeitsdauer entsprechend.

Begriffe im Kontext

Mobilpass, Oberberg Pass, Sozialpass, Sozialpässe