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Spätaussiedlerbescheinigungen

Details

Spätaussiedlerbescheinigungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) werden seit dem 01. Januar 2005 direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland beantragt und auch von dort ausgestellt. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Sozialverwaltung.

Begriffe im Kontext

Bundesvertriebene, Spätaussiedlerbescheinigungen