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Tierschutz

Details

Tiere sind nach dem Tierschutzgesetz artgerecht zu halten und den Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren und unterzubringen.

Verfehlungen können bei dem Ordnungsamt angezeigt werden. In einem solchen Fall ist es hilfreich, wenn entsprechendes Beweismaterial vorgelegt werden kann. Ebenso sollten Zeit und Ort der Tiermisshandlung in einem formlosen Schreiben dargelegt werden. Die Anzeigen werden sodann weitergeleitet an das zuständige Veterinäramt des Oberbergischen Kreises.

Tiere, welche als Fundtier bei der Gemeinde Marienheide gemeldet werden, werden dem Tierheim Wipperfürth zugeführt.

Begriffe im Kontext

Abgabehund, Abgabetier, Fundtier, Misshandlung, von Tieren, Tierheim, Tierschutz