Eine Abmeldung innerhalb Deutschlands ist nicht mehr erforderlich. Sie müssen sich nur noch am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie Ihre bisherige Wohnung aufgeben und ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, ist eine Abmeldung innerhalb von 2 Wochen erforderlich. Vordrucke erhalten Sie im BürgerService des Rathauses oder als Download auf dieser Seite.
ausgefüllter und unterschriebener Abmeldevordruck (entfällt bei persönlichem Erscheinen)
Auszugsbestätigung des Vermieters
Personalausweis, Reisepass (wenn vorhanden)
Beantragung: persönlich oder per Post