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Straßenaufbrüche

Details

Straßenaufbrüche in Gemeindestraßen werden im Gemeindegebiet nach vorheriger Anzeige von der Gemeindeverwaltung genehmigt. Im Rahmen der laufenden Straßenkontrolle werden die Baustellen von der Gemeinde punktuell kontrolliert.

Die Antragsteller sind auch für Schäden am Straßenkörper, die durch ihre Baueingriffe verursacht werden, verantwortlich. Sofern Grundstückseigentümer/innen zum Anschluss ihres Grundstücks - in der Regel an die öffentliche Kanalisation - einen Straßenaufbruch durchführen müssen empfiehlt es sich, rechtzeitig mit der unten genannten Dienststelle Kontakt aufzunehmen.

Hinweise

Straßenaufbrüche dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Die Sicherung der Baustelle und die ordnungsgemäße Abwicklung des Straßenaufbruches sind dann Sache der Fachfirma.