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Straßenreinigungsgebühren

Details

Für die Straßenreinigung im Gemeindegebiet werden entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Marienheide Gebühren erhoben. Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Seiten eines Grundstücks entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist.

Wird ein Grundstück nicht über den Hauptzug einer Straße sondern über eine unselbständige öffentliche Stichstraße oder einen unselbständigen öffentlichen Stichweg erschlossen spricht man von einem Hinterliegergrundstück. Da nach der derzeitig geltenden Rechtslage den Anliegern bzw. Hinterliegern keine wesentlich unterschiedlichen Vorteile durch die Straßenreinigung des Hauptzuges vermittelt werden, ist eine Differenzierung bei der Gebührenerhebung von der Rechtsprechung nicht geboten, d. h. Hinterlieger sind bei der Gebührenerhebung einzubeziehen.

Begriffe im Kontext

Kehrdienst,