Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendschutzuntersuchung

Details

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht eine ärztliche Untersuchung für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden, vor.

Eine Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines an Personen über 18 Jahren kann nicht erfolgen, da diese nicht mehr unter dieses Gesetz fallen.

Begriffe im Kontext

Jugendarbeitsschutzgesetz, Untersuchungsberechtigungsschein