Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendschutzuntersuchung

Details

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht eine ärztliche Untersuchung für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden, vor.

Eine Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines an Personen über 18 Jahren kann nicht erfolgen, da diese nicht mehr unter dieses Gesetz fallen.

Unterlagen

  • Personalausweis

Verfahrensablauf

Beantragung: Über www.untersuchungsberechtigungsschein.de oder persönlich (bis 16 Jahre auch Erziehungsberechtigte)

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