Vergnügungssteuer
Details
Die Vergnügungssteuer wird für das Halten von Musik-, Spiel- und ähnlichen Apparaten erhoben. Zu unterscheiden ist hierbei die Besteuerung von Geräten in Spielhallen oder in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaft, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- und ähnlichen Räumen sowie anderen jedermann zugänglichen Räumen.