Vergnügungssteuer
Details
Die Vergnügungssteuer wird für das Halten von Musik-, Spiel- und ähnlichen Apparaten erhoben. Zu unterscheiden ist hierbei die Besteuerung von Geräten in Spielhallen oder in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaft, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- und ähnlichen Räumen sowie anderen jedermann zugänglichen Räumen.
Kosten
Die Steuersätze für Spielhallen sind wie folgt gestaltet:
12 % des Einspielergebnisses für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
42,00 EUR für sonstige Apparate
Die Steuersätze in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaft, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- und ähnlichen Räumen sowie anderen jedermann zugänglichen Räumen sind wie folgt gestaltet:
12 % des Einspielergebnisses für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
31,00 EUR für sonstige Apparate