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Vergnügungssteuer

Details

Die Vergnügungssteuer wird für das Halten von Musik-, Spiel- und ähnlichen Apparaten erhoben. Zu unterscheiden ist hierbei die Besteuerung von Geräten in Spielhallen oder in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaft,  Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- und ähnlichen Räumen sowie anderen jedermann zugänglichen Räumen.

Kosten

Die Steuersätze für Spielhallen sind wie folgt gestaltet:

  • 12 % des Einspielergebnisses für Apparate mit Gewinnmöglichkeit

  • 42,00 EUR für sonstige Apparate

Die Steuersätze in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaft,  Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- und ähnlichen Räumen sowie anderen jedermann zugänglichen Räumen sind wie folgt gestaltet:

  • 12 % des Einspielergebnisses für Apparate mit Gewinnmöglichkeit

  • 31,00 EUR für sonstige Apparate