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Verkehrszeichen

Details

Für kreisangehörige Gemeinden wie Marienheide ist zur Aufstellung von Verkehrszeichen eine Anordnung durch das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises (Anschrift siehe unten) erforderlich. Verkehrszeichen werden nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Bevor das Straßenverkehrsamt über einen entsprechenden Antrag entscheidet, werden sowohl die Polizei als auch der Straßenbaulastträger - bei Gemeindestraßen ist dies die Gemeinde - gehört.

Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Gummersbacher Str. 41a
51645 Gummersbach

Tel. 02261 8836-53
Fax. 02261 88972-3653

Beantragung:          

  • Persönlich

Begriffe im Kontext

Straßenschilder, Verkehrsschilder,