Verkehrsverstöße
Details
Verwarnungsgelder, die von den gemeindlichen Überwachungskräften bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs verhängt werden, sind im Volksmund besser unter dem Namen „Knöllchen“ bekannt. Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist abhängig von der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und im Verwarnungsgeldkatalog zum Straßenverkehrsrecht festgelegt.
Wer falsch geparkt hat, erhält an der Windschutzscheibe einen formlosen Benachrichtigungszettel. Dieser ist aber für die weitere Ahndung keine formelle Voraussetzung und dient lediglich zur Information.
Den rechtlich maßgebenden Verwarnungsgeldbescheid erhält man nach etwa 14 Tagen per Post. Es wird dem Fahrzeughalter damit Gelegenheit gegeben, sich zum Tatvorwurf zu äußern oder die Angelegenheit durch Zahlung „aus der Welt" zu schaffen. Bitte beachten, dass in beiden Fällen eine Frist von einer Woche eingehalten werden muss. Sollte innerhalb dieser Zeitspanne weder eine Äußerung noch eine Zahlung eingehen, so wird aus dem Verwarnungsgeld ein Bußgeld. Die Mehrkosten betragen 25,00 EUR Gebühren und 3,50 EUR Auslagen.
Hinweise
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegt werden.