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Wahlen

Details

Die Gemeinde Marienheide ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Gleiches gilt für Volks- und Bürgerbegehren sowie Volks- und Bürgerinitiativen.

Folgende Wahlen fallen damit in den Verantwortungsbereich der Gemeinde:

Die Rechtsgrundlagen sind festgeschrieben in:

  • Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)

  • Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlO)

  • Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)

  • Kommunalwahlgesetz (KWahlG), Kommunalwahlordnung (KWahlO)

  • Gemeindeordnung (GO).

Begriffe im Kontext

Volksabstimmung