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Wohnberechtigungsscheine

Details

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden.

Antragsberechtigter Wohnungssuchender ist jede Person, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhält, rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für sich und seine Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbstständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen und deren bereinigtes Jahreseinkommen die Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigt.

Kosten

Diese Einkommensgrenzen betragen zum Beispiel

  • für einen 1-Personenhaushalt netto 20.420 €,

  • für einen 2-Personen-Haushalt netto 24.600 €, 

  • Zuschlag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 5.660€

  • Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des Einkommenssteuergesetzes 740 €

In Einzelfällen können die Beträge variieren (z. B. Abzug von Freibeträgen). Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen kann eine Freistellung beantragt werden. Diese muss von der Gemeindeverwaltung befürwortet werden. 

Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines wird eine Gebühr von 10 € erhoben.

Hinweise

(Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit bestimmte Lebenslagen berücksichtigt werden, z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc.)

Die Gemeinde Marienheide ist lediglich antragsannehmende Behörde. Die vollständigen Unterlagen werden von hier aus an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet:

Der Landrat
Sachgebiet 50/31
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

Voraussetzungen

Die angemessene Wohnungsgröße beträgt für

1-Personen-Haushalt    50 qm
2-Personen-Haushalt    65 qm oder 2 Wohnräume
3-Personen-Haushalt    80 qm oder 3 Wohnräume
4-Personen-Haushalt    95 qm oder 4 Wohnräume
5-Personen-Haushalt  110 qm oder 5 Wohnräume

Unterlagen

Zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsvordruck

  • Einkommensnachweise (aktuell und für die letzten 12 Monate)

  • Meldebescheinigung

  • Sonstige Nachweise

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Oberbergischen Kreises unter

https://www.obk.de/cms200/serviceportal/dienstleistungen/99107022000000/