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Wehrerfassung

Details

Hinweise zum Wehrrechtsänderungsgesetz

Seit dem 01. Juli 2011 wird die Einberufung zum Grundwehrdienst ausgesetzt. Einberufungen und Musterungen erfolgen nur noch auf freiwilliger Basis. Die Wehrerfassung wird jedoch weiterhin durchgeführt und kann im Spannungsfall zu allgemeinen Einberufungen herangezogen werden. Die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich die Daten der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Dieser Datenübermittlung kann schriftlich oder persönlich im BürgerService der Gemeinde Marienheide, Hauptstraße 20, 51709 Marienheide, widersprochen werden.

Hinweise

Unterhaltssicherung während des Grundwehrdienstes

Formulare zur Unterhaltssicherung wie z. B. Antrag auf Mietbeihilfe, Antrag auf Sonderleistungen, Antrag auf allgemeine Leistungen usw. sind im BürgerService erhältlich.

Welche Unterlagen zusätzlich vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Oberbergischen Kreis (02261 88-0).

Der Oberbergische Kreis, Unterhaltssicherungsbehörde ist für die Genehmigung des Antrages zuständig.

Begriffe im Kontext

Bundeswehr, Freiwilliger Wehrdienst, Wehrerfassung