Wohngeld
Details
Es wird unterschieden nach:
Mietzuschuss für angemieteten Wohnraum oder
Lastenzuschuss, wenn der Eigentümer das Eigenheim oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt.
Die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Wohngeldstelle erhältlich.
Zur Berechnung des Anspruches auf Mietzuschuss/Lastenzuschuss sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
sämtliche Nachweise über Einkünfte (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld (ALG I)Elterngeld, Unterhalt, etc.)
Mietbescheinigung/Fremdmittelbescheinigung
auf den jeweiligen Wohngeldfall bezogene weitere Nachweise, z. B. Schwerbehindertenausweis, Belege über Unterhaltsverpflichtungen, Nachweise über Vermietung oder Untervermietung etc.
Wohngeldproberechner NRW
Das zuständige Ministerium des Landes NRW hat einen Wohngeldproberechner für alle Bürger zur Verfügung gestellt. Dieser Rechner kann ab sofort anonymisiert genutzt werden. Bitte klicken Sie auf: Wohngeldrechner Mit dem Rechner lassen sich ein grundsätzlicher Wohngeldanspruch und ein unverbindlicher Wohngeldbetrag ermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass die Brutto-Jahreseinkünfte angegeben werden müssen.
Hinweise
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
Buchstaben Familienname A-L: Frau Schmidt
Buchstaben Familienname M-Z: Frau Schütz