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Wohngeld

Details

Es wird unterschieden nach:

  • Mietzuschuss für angemieteten Wohnraum oder

  • Lastenzuschuss, wenn der Eigentümer das Eigenheim oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt.

Die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Wohngeldstelle erhältlich.

Zur Berechnung des Anspruches auf Mietzuschuss/Lastenzuschuss sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • sämtliche Nachweise über Einkünfte (z. B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld (ALG I)Elterngeld, Unterhalt, etc.)

  • Mietbescheinigung/Fremdmittelbescheinigung

  • auf den jeweiligen Wohngeldfall bezogene weitere Nachweise, z. B. Schwerbehindertenausweis, Belege über Unterhaltsverpflichtungen, Nachweise über Vermietung oder Untervermietung etc.

Wohngeldproberechner NRW

  • Das zuständige Ministerium des Landes NRW hat einen Wohngeldproberechner für alle Bürger zur Verfügung gestellt. Dieser Rechner kann ab sofort anonymisiert genutzt werden. Bitte klicken Sie auf: Wohngeldrechner Mit dem Rechner lassen sich ein grundsätzlicher Wohngeldanspruch und ein unverbindlicher Wohngeldbetrag ermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass die Brutto-Jahreseinkünfte angegeben werden müssen.

Hinweise

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:

Buchstaben Familienname A-L: Frau Schmidt

Buchstaben Familienname M-Z: Frau Schütz

Begriffe im Kontext

Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Wohngeld, Heizkosten