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Zweitwohnungssteuer

Details

Eine Zweitwohnung im Sinn der Zweitwohnungssteuersatzung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.

Keine Zweitwohnung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft von seiner Familie getrenntlebenden Berufstätigen. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Eine Zweitwohnung liegt auch dann nicht vor, wenn der Inhaber die Wohnung weniger als 2 Monate nutzt.

Als Wohnung gelten auch alle Wohn- und Campingwagen, Mobilheime und Wohnmobile, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs für mehr als 2 Monate genutzt werden.

Begriffe im Kontext

Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer