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Gewerbezentralregister

Details

Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt.

Das Gewerbezentralregister erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbe­treibenden der Bundesrepublik Deutschlands. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann beispielsweise von den Behörden verlangt werden, wenn ein Gewerbe eröffnet werden soll.

Einen Auszug können Sie beim Gewerbezentralregister des Bundesamts für Justiz online beantragen.

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gzr