Wohnungsgeberbestätigung
Details
Nach dem Umzug heißt es: ab zum Einwohnermeldeamt und ummelden. Dafür brauchen Sie eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung: Das ist eine Bescheinigung Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Pflicht. Der Vermieter muss dementsprechend eine Mieterbescheinigung fürs Einwohnermeldeamt schreiben, die folgende Angaben enthält:
Name und Anschrift des Vermieters
Name des Eigentümers, falls Vermieter und Eigentümer verschiedene Personen sind
Einzugsdatum
Anschrift der Wohnung
Namen der meldepflichtigen Personen
Die Personendaten muss ihm natürlich der Mieter zur Verfügung stellen.
Der Vermieter muss die Wohnungsgeberbestätigung übrigens nicht selbst ausfüllen, sondern darf auch jemanden damit beauftragen – zum Beispiel den Hausverwalter.