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Wohnungsgeberbestätigung

Details

Nach dem Umzug heißt es: ab zum Einwohnermeldeamt und ummelden. Dafür brauchen Sie eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung: Das ist eine Bescheinigung Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Pflicht. Der Vermieter muss dementsprechend eine Mieterbescheinigung fürs Einwohnermeldeamt schreiben, die folgende Angaben enthält:

  • Name und Anschrift des Vermieters

  • Name des Eigentümers, falls Vermieter und Eigentümer verschiedene Personen sind

  • Einzugsdatum

  • Anschrift der Wohnung

  • Namen der meldepflichtigen Personen

Die Personendaten muss ihm natürlich der Mieter zur Verfügung stellen.

Der Vermieter muss die Wohnungsgeberbestätigung übrigens nicht selbst ausfüllen, sondern darf auch jemanden damit beauftragen – zum Beispiel den Hausverwalter.

Begriffe im Kontext

einzug, auszug, wohnung, neubürger, ankunft