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Gartenbewässerung

Details

Eine Erstattung von Abwassergebühren erfolgt auf Antrag. Grundlage ist § 4 Abs. 5 der Betrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marienheide.

Um den Wasserverbrauch, der nur für die Gartenbewässerung entstanden ist nachweisen zu können, muss ein Zwischenzähler (geeichte und verplombte Wasseruhr, alle 6 Jahre auszutauschen) eingebaut werden.

Der Zwischenzähler muss ortsfest installiert sein. Es muss sichergestellt sein, dass an der Zapfstelle ausschließlich Anlagen zur Gartenbewässerung angeschlossen werden können (z. B. Außenzapfstelle mit Entleerung zur Gewährleistung der Frostsicherheit).

 

Eine Abnahme der Installation in der Örtlichkeit behält sich die Gemeinde vor.

 

 

Begriffe im Kontext

Garten, Bewässerung, Abwasser, Befreiung