Wenn Sie dauerhaft erwerbsunfähig sind, und die gesetzliche Altersgrenze der Rentenversicherung erreicht haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Hlfe nach dem Sozialgesetzbuch XII haben.
Gerne beraten wir Sie.
festgestellte Erwerbsunfähigkeit (dauerhaft)
Bezug von einer Altersrente
Bedürftigkeit
Wenn Sie den Eindruck haben, dass SIe einen Antrag stellen möchten, so ist es am Besten, wenn sie vorab in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch abklären, welche Unterlagen Sie benötigen, oder welche anderen Hilfen vorrangig sind.