Grundsicherung bei Alter und Erwerbsunfähigkeit
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Wenn Sie dauerhaft erwerbsunfähig sind, die gesetzliche Altersgrenze der Rentenversicherung erreicht haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Hlfe nach dem Sozialgesetzbuch XII haben.
Gerne beraten wir Sie.