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Beerdigungskosten

Details

Grundsätzlich sind Verwandte und Erben gesetzlich verpflichtet, die Kosten für eine einfache Bestattung zu tragen. Wenn aber alle Erben mittellos sind, das heißt selbst nur sehr geringes Einommen und / oder Vermögen haben, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Kostenübernahme auf der Grundlage des SGB XII.

§ 74 Bestattungskosten. Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Begriffe im Kontext

Beerdigungskosten, Bestattungskosten