Denkmalschutz
Details
Entsprechend der Aufgabenstellung des Denkmalschutzgesetzes vom 11. März 1980 sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Ferner sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen des zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Was sind Denkmäler?
Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Die Denkmäler werden unterteilt in
Baudenkmäler - also bauliche Anlagen
bewegliche Denkmäler und
Bodendenkmäler - d. h. unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden.
Neben diesen Denkmalbegriffen, die auf einzelne Sachen abstellen, gibt es auch Denkmalbereiche. Das sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, also insbesondere Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder, Silhouetten, Stadteile etc.
Der wohl bedeutendste Denkmalbereich der Gemeinde Marienheide ist der Denkmalbereich „Gimborn/Schloß“.
Denkmäler können von der Unteren Denkmalbehörde (Gemeinde Marienheide) unter Schutz gestellt werden. Dies gilt neben einzelnen Anlagen auch für gesamte Denkmalbereiche.
Die historische Ortslage Gimborn ist durch eine Denkmalbereichssatzung unter Schutz gestellt. Die Satzung ist am 09.02.2008 in Kraft getreten.
Die Denkmalbereiche werden durch eine sogenannte „Denkmalbereichssatzung“ unter Schutz gestellt. Häuser oder sonstige Denkmäler, die dem Denkmalschutz unterliegen, dürfen nicht uneingeschränkt verändert werden. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist erlaubnispflichtig. Auf der anderen Seite gibt es für die Instandhaltung von Denkmälern auch Zuschüsse der öffentlichen Hand. In jedem Fall ist jedoch eine genaue und individuelle Beratung des betroffenen Grundstückseigentümers notwendig.