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Denkmalförderung

Details

Denkmäler machen Geschichte erst erfahrbar, daher ist es kulturell und historisch von enormer Bedeutung Denkmäler zu erhalten und zu pflegen!

Sollten Sie Eigentümer eines Baudenkmals sein und beabsichtigen dieses zu sanieren, instand zu setzen und zu erhalten, ist es möglich eine Förderung zu beantragen. Es werden sowohl größere als auch kleinere Maßnahmen am Denkmal gefördert.

Neben allgemeinen Informationen zur Unterstützung für Denkmäler in NRW, gibt es spezielle Förderrichtlinien, die es zu beachten gilt. Hierüber informiert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW in zwei umfangreichen Broschüren. Sie erhalten dort unter anderem Infos über eine mögliche finanzielle Förderung, Darlehen und Steuererleichterungen. Die nachfolgend verlinkte Broschüre des MHKGB NRW zur Unterstützung der Denkmäler ist auch in Druckfassung bei der Unteren Denkmalbehörde der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Auch die Bezirksregierung Köln bewilligt - auf entsprechenden Antrag - direkte Landeszuschüsse zu Denkmalsanierungen bedeutender Bauten, aber auch zu Maßnahmen privater Eigentümerinnen und Eigentümer, Kommunen und Religionsgemeinschaften. Auch Vereine, z.B. Fördervereine zur Erhaltung sanierungsbedürftiger Denkmäler, können Anträge auf Projektförderung stellen. Anträge aus Projektförderung sind für das jeweilige Folgejahr bis zum 1. Oktober zu stellen. Den Antrag auf Landeszuwendung nebst Erläuterungen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Köln.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch der Erhalt und die Pflege von Bodendenkmälern förderfähig ist.

Begriffe im Kontext

denkmalschutz